Bangerter Friedli & Partner
Advokatur und Notariat
Malerweg 4
Postfach 33
3602 Thun

Tel. +41 33 222 22 66
Fax +41 33 222 22 67

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Notariat


Als Notare erbringen wir Ihnen alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Errichtung öffentlicher Urkunden. Neben der Beurkundungstätigkeit erachten wir es auch als unsere Aufgabe, Sie bezüglich des Inhalts und der Ausgestaltung der Urkunde zu beraten.

Dabei legen wir Wert auf eine ganzheitliche Betrachtungsweise und führen Ihnen insbesondere auch die steuerlichen Folgen verschiedener Lösungsansätze vor Augen.

Eheverträge

Der eheliche Güterstand betrifft vermögensrechtliche Fragen unter den Ehegatten. Im Rahmen von Eheverträgen können die Vermögensverhältnisse für die Dauer der Ehe sowie für die Auflösung (durch Tod eines Ehegatten oder durch Ehescheidung) gestaltet werden. Ein Ehevertrag steht oft in engem sachlichem Zusammenhang mit der Nachlassplanung.

Gerne beraten wir Sie und erstellen den auf Ihre Bedürfnisse optimal zugeschnittenen Ehevertrag.

Nachlassplanung

Die Nachlassplanung steht oft in engem sachlichem Zusammenhang mit dem ehelichen Güterrecht. Wir zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten und die Grenzen der Verfügungsfreiheit auf. Gestützt auf Ihre Entscheidungen verfassen wir für Sie ein Testament oder einen Erbvertrag, nötigenfalls in Verbindung mit einem Ehevertrag.

Nachlassliquidation

Bei Todesfällen wird der Notar mit der Aufnahme eines Steuerinventars über das Nachlassvermögen beauftragt. In diesem Zusammenhang helfen wir Ihnen gerne auch bei der Verteilung des Nachlassvermögens und bei der Redaktion eines Erbteilungsvertrags.

Grundstückgeschäfte

Der Kauf einer Liegenschaft bedarf der öffentlichen Beurkundung. Gerne verfassen wir für Sie den Kaufvertrag und passen diesen Ihrer Situation und Ihren speziellen Bedürfnissen an. Oft sind im Zusammenhang mit Grundstückgeschäften noch weitere Regelungen angezeigt. So begründen wir auch Stockwerkeigentum, parzellieren und vereinigen Liegenschaften, wo dies sinnvoll erscheint oder redigieren Dienstbarkeitsverträge, welche die nachbarschaftlichen Beziehungen regeln.

Gesellschaftsrecht

Im Zusammenhang mit der Eröffnung eines eigenen Geschäfts stellt sich die Frage nach der richtigen Unternehmensform. Wir analysieren Ihre Situation und beraten Sie in dieser Frage. Die Gründung verschiedener Gesellschaftsformen sowie eine Vielzahl von Gesellschaftsbeschlüssen bedürfen der öffentlichen Beurkundung. Auch dafür ist der Notar zuständig.

Beglaubigungen

Wir beglaubigen Ihre Unterschrift oder die Übereinstimmung von Kopien mit dem Originaldokument.