Bangerter Friedli & Partner
Advokatur und Notariat
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Grundstückgeschäfte

Der Kauf einer Liegenschaft bedarf der öffentlichen Beurkundung. Gerne verfassen wir für Sie den Kaufvertrag und passen diesen Ihrer Situation und Ihren speziellen Bedürfnissen an. Oft sind im Zusammenhang mit Grundstückgeschäften noch weitere Regelungen angezeigt. So begründen wir auch Stockwerkeigentum, parzellieren und vereinigen Liegenschaften, wo dies sinnvoll erscheint oder redigieren Dienstbarkeitsverträge, welche die nachbarschaftlichen Beziehungen regeln.

 
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