Bangerter Friedli & Partner
Advokatur und Notariat
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Nachlassliquidation

Bei Todesfällen wird der Notar mit der Aufnahme eines Steuerinventars über das Nachlassvermögen beauftragt. In diesem Zusammenhang helfen wir Ihnen gerne auch bei der Verteilung des Nachlassvermögens und bei der Redaktion eines Erbteilungsvertrags.

 
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