Bangerter Friedli & Partner
Advokatur und Notariat
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Unentgeltliche Prozessführung

Anspruch auf unentgeltliche Prozessführung und Beiordnung eines amtlichen Anwalts hat, wer wirtschaftlich nicht in der Lage ist, die Kosten eines Gerichtsverfahrens selbst zu tragen.

Vorausgesetzt ist allerdings, dass das Verfahren nicht aussichtslos ist. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so kann der von Ihnen gewählte Anwalt ein Gesuch um Einsetzung als amtlicher Anwalt stellen.

In Strafsachen ist die Beiordnung eines amtlichen Verteidigers, welcher vorläufig vom Staat bezahlt wird, in gravierenden oder komplizierten Fällen möglich. Der von Ihnen gewählte Anwalt kann bei gegebenen Voraussetzungen ebenfalls ein Gesuch um Einsetzung als amtlicher Verteidiger stellen.

 
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