Bangerter Friedli & Partner
Advokatur und Notariat
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Zivilrechtliche Streitigkeiten
Unter Vorbehalt abweichender Absprachen richtet sich das Honorar in zivilrechtlichen Streitigkeiten nach der Höhe des Streitwerts. Innerhalb des Rahmens gemäss
Art. 5 – 9 PKV bemisst es sich nach dem gebotenen Zeitaufwand sowie nach der Bedeutung der Streitsache und der Schwierigkeit des Prozesses.
Für das Anwaltshonorar ist der Klient vorschusspflichtig. Im Falle des Obsiegens vor Gericht kann dieses normalerweise von der Gegenpartei zurückgefordert werden.
