Notariat
Die Gebühr für notarielle Tätigkeiten bemisst sich nach der Verordnung über die Notariatsgebühren. Sie umfasst die Vorbereitung von Urkunden, die Durchführung des Beurkundungsverfahrens sowie die Erstellung von Ausfertigungen für das Grundbuch- und Handelsregisteramt.
Für weitere Arbeiten des Notars wird ein Honorar erhoben, welches sich nach Arbeitsaufwand bemisst. Unter Vorbehalt abweichender Vereinbarungen verrechnen wir ein Grundhonorar von CHF 325.00 pro Stunde zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuern.